Wahlen zur Jahreshauptversammlung 2013

An der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Ilshofen standen wieder die im 5-jährigen Rhythmus stattfindenden Wahlen an. Der bisherige Kommandant Werner Vietzke gibt dieses Jahr seinen Posten altershalber ab. Er führte die Feuerwehr Ilshofen damit seit 20 Jahren und ist seit über 30 Jahren in der Feuerwehr aktiv tätig. Darüber hinaus wurde er auch im Landkreis als stellvertretender Kreisbrandmeister, technischer Einsatzleiter und Ausschussmitglied im Kreisfeuerwehrverband Schwäbisch Hall aktiv. Für diese Verdienste in der Feuerwehr wurde ihm das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber verliehen.
Werner Vietzke mit Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber

Als sein Nachfolger wurde mit 65 von 82 Stimmen sein bisheriger Stellvertreter Helmut Böhringer gewählt. Er trat zusammen mit sechs Stellvertretern als ein zusammen gehörendes Führungsteam an. Dazu gehören als Stellvertreter in absteigender Reihenfolge: Andreas Arnold, Stefan Binder, Dirk Dinkel, Markus Vogt, Hartmut Feuchter und Sebastian Gehring. Auch sie bekamen einzeln alle die nötige Mehrheit von 50% der Stimmen. Im Gegensatz zu bisher, als der Stellvertreter nur im Bedarfsfall für den Kommandanten einsprang, will sich das neu gewählte Führungsteam die Aufgaben des Kommandanten teilen, sodass die Last auf mehreren Schultern verteilt wird.

Das neu gewählte Führungsteam
Von Links nach Rechts: Kommandant Werner Vietzke, designierter Kommandant Helmut Böhringer, Markus Vogt, Sebastian Gehring, Hartmut Feuchter, Stefan Binder, Andreas Arnold, Bürgermeister Roland Wurmthaler. Nicht auf dem Bild: Dirk Dinkel

Auch in den einzelnen Abteilungen gab es im Vorfeld der Jahreshauptversammlung bereits Wahlen für die jeweiligen Abteilungsleiter. Veränderungen gab es im Musikzug und in der Jugendfeuerwehr. Im Musikzug übernimmt Simone Gundel, und in der Jugendfeuerwehr Timo Rößler. Wiedergewählt wurde in Obersteinach Harald Oberndörfer und in Eckartshausen Tobias Kern. Weitere Abteilungswahlen stehen noch aus.

Die neuen Posten gelten nach einer einwöchigen Einspruchsfrist und der Zustimmung des Gemeinderates. Einsprüche werden hierbei nicht erwartet.